Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Christian Ribisch Ges.m.b.H., Kabel TV Laa (KTL):

Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der KTL, auch wenn diese Lieferungen bzw. Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese AGB erfolgen. Abweichungen von den AGB der KTL gelten nur bei schriftlicher Anerkennung durch die KTL.

Vertragsgegenstand
Die KTL betreibt technische Einrichtungen mit dem Zweck, den Zugang zum Internet (als Provider) zu ermöglichen. Die KTL ermöglicht die Mitnutzung dieser Gerätschaften zu den Bedingungen dieses Vertrages, damit der Kunde einen Zugang zum Internet hat.

Pflichten der KTL
Die KTL ist verpflichtet, angemessene technische Einrichtungen herzustellen, vorzuhalten und deren Mitnutzung durch den Kunden und während der Vertragsdauer zu gestatten. Die technischen Einrichtungen sind ununterbrochen zu betreiben, ausgenommen bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes durch mehr als fünf Minuten, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Austausch wichtiger Gerätegruppen. Die dabei auftretenden Betriebsunterbrechungen sind möglichst kurz zu halten.

Preise und Zahlung
Sofern im Auftrag nicht anderes vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfällige Versandkosten. Die KTL behält sich Preisänderungen vor, wobei die Preiskalkulation für den Zeitpunkt der Bestellung gilt und sich deren Grundlagen bei längerfristigen Bestellungen verändern können. Die Zahlung der monatlichen Gebühr erfolgt per Abbucher. Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Software prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist die KTL berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen (wozu etwa bei Annahmeverweigerung auch die Nachnahmekosten zählen) und Kosten, insbesondere für Mahnung (nach den bei der KTL üblichen Sätzen), Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist die KTL bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge. Die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der KTL nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Verzugszinsen betragen 15% p.a. Im Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen welcher Art immer Eigentum der KTL.

Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Vertragsbeginn ist das Datum des Anschlusses an das Internet der KTL. Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, wenn nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich und eingeschrieben gekündigt wurde. Beim Wechsel des Internet-Paketes beginnt eine neue Vertragslaufzeit von 12 Monaten.  Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grunde immer, ist die KTL berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche vom Kunden eingegebenen Daten, soweit sie in seinem Rechner gespeichert sind, ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Die KTL kann den Vertrag jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer Frist oder Termines aus wichtigen Gründen auflösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten nachhaltig verletzt; " die zur Verfügung gestellten Einrichtungen durch höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter (z.B. Behörden, Hauseigentümer,...) ganz oder teilweise stillgelegt oder entfernt werden müssen. Bei Beendigung des Vertrages sind die im Eigentum der KTL stehenden Geräte (Kabelmodem) vom Kunden an die KTL zurückzugeben. Die KTL ist berechtigt, bei Weigerung des Kunden, nach Beendigung des Vertrages die Geräte zurückzugeben, die Wohnung oder die sonstigen Räumlichkeiten des Kunden zu betreten damit die KTL die im Eigentum von der KTL stehenden Geräte entfernen zu können. Wird das Modem, durch das Verschulden des Kunden, nicht in einem einwandfreiem und funktionstüchtigen Zustand zurückgegeben, wird ein Betrag von 150€ verrechnet.

Haftungsbeschränkungen
Die KTL haftet für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass eine ständige Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden kann, besonders Maschinenausfall, Überlastung der Datenleitung und Erreichen der Kapazitätsgrenze können zu Nutzungseinschränkungen führen. Die Speicherung der Mieterdaten erfolgt mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung. Datenverluste können durch Schreib- und Lesefehler sowie zufälliges Versagen der Einrichtung auftreten.

Datenschutz und Datensicherheit
Die gesamte Datensicherung ist vom Kunden selbst durchzuführen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, die persönlichen Passwörter geheimzuhalten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen. Die im Internet zur Verfügung gestellten Programme und Daten können fatale Fehler enthalten. Es sind Fälle mit verbotenem Inhalt und Programme, deren Zweck es ist, den Nutzer zu schädigen (Viren), bekanntgeworden. Die KTL haftet in keiner Weise, weder für den Inhalt der via Internet empfangenen Daten, noch darüber, dass ins Internet, auch auf seinen Rechner eingespeicherte Daten jemals wieder, sei es im ganzen oder auch nur in Teilen, verfügbar sind. Die KTL haftet nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfall und Folgeschäden. Der Kunde verzichtet auf jegliche Inanspruchnahme aus diesen Rechtsgründen, die KTL nimmt diesen Verzicht soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich an. Die KTL erstellt eine öffentliche Teilnehmerliste, in der insbesondere Vor- und Familienname, Titel, Firma, Adresse, Telefon-, Fax-Nummer und E-Mail-Adressen der Kunden aufscheinen. Der Kunde gibt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Herausgabe dieser öffentlichen Teilnehmerliste durch die KTL.

Sperre und Einschränkung
Die KTL ist berechtigt aber nicht verpflichtet, bei Aufrechterhaltung des Vertrages den Zugriff des Kunden auf die Einrichtung zu sperren und die eingegebenen Datenbestände zu löschen, wenn ein Verstoß gegen Gesetze, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, Gefährdung der Sittlichkeit odgl. Zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere, wenn Computerviren, NS-Propaganda, Waffenpläne, Nachrichten, die ein UN-Embargo verstoßen, unerlaubte pornographische Darstellungen oder sonst Inhalte entdeckt werden, deren Vorhandensein qualifiziert unzulässig und für die KTL oder den Kunden das Risiko von Rechtsnachteilen, z.B. in der Form der Einleitung von gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Straf- und Untersuchungsverfahren, in sich birgt. Der Betrieb von Server ist nicht gestattet! Die KTL ist ferner berechtigt, bei Aufrechterhaltung des Vertrages den Zugriff des Kunden auf die Einrichtungen vorübergehend einzuschränken, wenn dies zu Zwecken der Wartung bzw. Störungsbehebung an den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen notwendig erscheint, ohne dass dies den Kunden zur Minderung des Entgelts berechtigen würde. Der angebotene Webspace ist ausschließlich zur nicht kommerziellen Nutzung bestimmt. Die Nutzung insbesondere beruht bei verschiedenen Paketen auf "fair use" Basis.

Nutzung des Internet-Zugangs
Beim Internet Zugang handelt es sich um eine neue Technologie, deren wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung sowie rechtliche Beurteilung noch ungeklärt ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, bei der Nutzung des Internet Zuganges alle Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der "Netiquette" der "Accaptable usage policy" (NSFNET June1992) und aller anderen Nutzungsbedingungen sonst gewählter Server. Bei Missbrauch der zur Verfügung gestellten Einrichtungen ist der Kunde um vollen Schadenersatz gegenüber der KTL verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Leistungen der KTL auf die bloße zur Verfügungstellung einer Anschlussmöglichkeit und technischer Einrichtungen, ähnlich einer Telefonleitung, beschränken.

Schriftform
Änderungen, Ergänzungen, Auflösungen und Kündigungen in welcher Form auch immer, sind nur schriftlich möglich. Mündliche Abreden, einschließlich der Abrede von der Schriftform abzugehen, sind - soweit nach KSchG zulässig - wirkungslos. Von der Schriftform kann nicht durch Stillschweigen oder mündlichen Abreden abgegangen werden, sondern ausschließlich in Schriftform.

Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese AGB und der Vertrag unterliegen österreichischem Recht. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag und diesen AGB ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der KTL zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtsprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.