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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
Christian Ribisch Ges.m.b.H., Kabel TV Laa (KTL):
Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Lieferungen und Leistungen der KTL, auch wenn diese Lieferungen bzw.
Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese AGB erfolgen.
Abweichungen von den AGB der KTL gelten nur bei schriftlicher Anerkennung durch
die KTL.
Vertragsgegenstand
Die KTL betreibt technische Einrichtungen mit dem Zweck, den Zugang zum Internet
(als Provider) zu ermöglichen. Die KTL ermöglicht die Mitnutzung dieser
Gerätschaften zu den Bedingungen dieses Vertrages, damit der Kunde einen Zugang
zum Internet hat.
Pflichten der
KTL
Die KTL ist verpflichtet, angemessene technische Einrichtungen herzustellen,
vorzuhalten und deren Mitnutzung durch den Kunden und während der Vertragsdauer
zu gestatten. Die technischen Einrichtungen sind ununterbrochen zu betreiben,
ausgenommen bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes durch mehr als fünf
Minuten, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Austausch wichtiger
Gerätegruppen. Die dabei auftretenden Betriebsunterbrechungen sind möglichst
kurz zu halten.
Preise und
Zahlung
Sofern im Auftrag nicht anderes vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten
Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfällige Versandkosten. Die
KTL behält sich Preisänderungen vor, wobei die Preiskalkulation für den
Zeitpunkt der Bestellung gilt und sich deren Grundlagen bei längerfristigen
Bestellungen verändern können. Die Zahlung der monatlichen Gebühr erfolgt per
Abbucher. Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Dienstleistungen
sowie für die Lieferung von Software prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug
fällig. Bei Zahlungsverzug ist die KTL berechtigt, sämtliche daraus entstehenden
Spesen (wozu etwa bei Annahmeverweigerung auch die Nachnahmekosten zählen) und
Kosten, insbesondere für Mahnung (nach den bei der KTL üblichen Sätzen), Inkasso
und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich
zu verrechnen. Darüber hinaus ist die KTL bei Zahlungsverzug berechtigt,
Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung
auszusetzen. Dadurch wird der Kunde jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung
enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der
Aussetzung auflaufenden Beträge. Die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund
behaupteter, aber von der KTL nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann
auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.
Verzugszinsen betragen 15% p.a. Im Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte
Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit
zusammenhängender Nebenspesen welcher Art immer Eigentum der KTL.
Vertragsbeginn
und Vertragsdauer
Vertragsbeginn ist das Datum des Anschlusses an das Internet der KTL. Die
Vertragsdauer beträgt 12 Monate. Das Vertragsverhältnis verlängert sich
automatisch um weitere 6 Monate, wenn nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf des
Vertrages schriftlich und eingeschrieben gekündigt wurde. Beim Wechsel des
Internet-Paketes beginnt eine neue Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Bei
Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grunde immer, ist die
KTL berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche vom Kunden eingegebenen
Daten, soweit sie in seinem Rechner gespeichert sind, ohne vorherige Ankündigung
zu löschen. Die KTL kann den Vertrag jederzeit schriftlich ohne Einhaltung einer
Frist oder Termines aus wichtigen Gründen auflösen. Wichtige Gründe liegen
insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten nachhaltig
verletzt; " die zur Verfügung gestellten Einrichtungen durch höhere Gewalt oder
Eingriffe Dritter (z.B. Behörden, Hauseigentümer,...) ganz oder teilweise
stillgelegt oder entfernt werden müssen. Bei Beendigung des Vertrages sind die
im Eigentum der KTL stehenden Geräte (Kabelmodem) vom Kunden an die KTL
zurückzugeben. Die KTL ist berechtigt, bei Weigerung des Kunden, nach Beendigung
des Vertrages die Geräte zurückzugeben, die Wohnung oder die sonstigen
Räumlichkeiten des Kunden zu betreten damit die KTL die im Eigentum von der KTL
stehenden Geräte entfernen zu können. Wird das Modem, durch das Verschulden des
Kunden, nicht in einem einwandfreiem und funktionstüchtigen Zustand
zurückgegeben, wird ein Betrag von 150€ verrechnet.
Haftungsbeschränkungen
Die KTL haftet für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten. Der Kunde nimmt
jedoch zur Kenntnis, dass eine ständige Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden
kann, besonders Maschinenausfall, Überlastung der Datenleitung und Erreichen der
Kapazitätsgrenze können zu Nutzungseinschränkungen führen. Die Speicherung der
Mieterdaten erfolgt mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung.
Datenverluste können durch Schreib- und Lesefehler sowie zufälliges Versagen der
Einrichtung auftreten.
Datenschutz und
Datensicherheit
Die gesamte Datensicherung ist vom Kunden selbst durchzuführen. Um diesen Schutz
zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, die persönlichen Passwörter
geheimzuhalten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Verletzung dieser
Pflicht entstehen. Die im Internet zur Verfügung gestellten Programme und Daten
können fatale Fehler enthalten. Es sind Fälle mit verbotenem Inhalt und
Programme, deren Zweck es ist, den Nutzer zu schädigen (Viren), bekanntgeworden.
Die KTL haftet in keiner Weise, weder für den Inhalt der via Internet
empfangenen Daten, noch darüber, dass ins Internet, auch auf seinen Rechner
eingespeicherte Daten jemals wieder, sei es im ganzen oder auch nur in Teilen,
verfügbar sind. Die KTL haftet nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfall und
Folgeschäden. Der Kunde verzichtet auf jegliche Inanspruchnahme aus diesen
Rechtsgründen, die KTL nimmt diesen Verzicht soweit gesetzlich zulässig
ausdrücklich an. Die KTL erstellt eine öffentliche Teilnehmerliste, in der
insbesondere Vor- und Familienname, Titel, Firma, Adresse, Telefon-, Fax-Nummer
und E-Mail-Adressen der Kunden aufscheinen. Der Kunde gibt hiermit seine
ausdrückliche Zustimmung zur Herausgabe dieser öffentlichen Teilnehmerliste
durch die KTL.
Sperre und
Einschränkung
Die KTL ist berechtigt aber nicht verpflichtet, bei Aufrechterhaltung des
Vertrages den Zugriff des Kunden auf die Einrichtung zu sperren und die
eingegebenen Datenbestände zu löschen, wenn ein Verstoß gegen Gesetze,
Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, Gefährdung der Sittlichkeit
odgl. Zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere, wenn Computerviren,
NS-Propaganda, Waffenpläne, Nachrichten, die ein UN-Embargo verstoßen,
unerlaubte pornographische Darstellungen oder sonst Inhalte entdeckt werden,
deren Vorhandensein qualifiziert unzulässig und für die KTL oder den Kunden das
Risiko von Rechtsnachteilen, z.B. in der Form der Einleitung von gerichtlichen
oder verwaltungsbehördlichen Straf- und Untersuchungsverfahren, in sich birgt.
Der Betrieb von Server ist nicht gestattet! Die KTL ist ferner berechtigt, bei
Aufrechterhaltung des Vertrages den Zugriff des Kunden auf die Einrichtungen
vorübergehend einzuschränken, wenn dies zu Zwecken der Wartung bzw.
Störungsbehebung an den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen
notwendig erscheint, ohne dass dies den Kunden zur Minderung des Entgelts
berechtigen würde. Der angebotene Webspace ist ausschließlich zur nicht
kommerziellen Nutzung bestimmt. Die Nutzung insbesondere beruht bei
verschiedenen Paketen auf "fair use" Basis.
Nutzung des
Internet-Zugangs
Beim Internet Zugang handelt es sich um eine neue Technologie, deren
wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung sowie rechtliche Beurteilung
noch ungeklärt ist. Der Kunde verpflichtet sich daher, bei der Nutzung des
Internet Zuganges alle Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Insbesondere
verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der "Netiquette" der "Accaptable
usage policy" (NSFNET June1992) und aller anderen Nutzungsbedingungen sonst
gewählter Server. Bei Missbrauch der zur Verfügung gestellten Einrichtungen ist
der Kunde um vollen Schadenersatz gegenüber der KTL verpflichtet. Der Kunde
nimmt zur Kenntnis, dass sich die Leistungen der KTL auf die bloße zur
Verfügungstellung einer Anschlussmöglichkeit und technischer Einrichtungen,
ähnlich einer Telefonleitung, beschränken.
Schriftform
Änderungen, Ergänzungen, Auflösungen und Kündigungen in welcher Form auch immer,
sind nur schriftlich möglich. Mündliche Abreden, einschließlich der Abrede von
der Schriftform abzugehen, sind - soweit nach KSchG zulässig - wirkungslos. Von
der Schriftform kann nicht durch Stillschweigen oder mündlichen Abreden
abgegangen werden, sondern ausschließlich in Schriftform.
Rechtswahl und
Gerichtsstand
Diese AGB und der Vertrag unterliegen österreichischem Recht. Als Gerichtsstand
für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag und diesen AGB
ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der KTL zuständige
österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG
ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem
Gerichtsprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
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