Einmalige Anschlussgebühr
(Modem - wird zur Verfügung gestellt -  inkl. Installation)

€ 99,00

Kabel-Easy
Ideal für Internet-Einsteiger oder Telefon-Modem-Umsteiger
1 GB Datentransfervolumen/Monat* (fair use)
bis zu 1024/64 kbps Down-/Uploadvolumen
10 MB Webspace (www.ktl.at/name)
2 e-mail Adressen (unter name@ktl.at)

14,90
monatlich

Kabel-Standard
Für den anspruchsvolleren Internet-User
2 GB Datentransfervolumen/Monat* (fair use)
bis zu 1280/128 kbps Down-/Uploadvolumen
10 MB Webspace (www.ktl.at/name)
3 e-mail Adressen (unter name@ktl.at)

19,90
monatlich

Kabel-Plus
Schnelles Downloaden von Webseiten, Musik und Videos
4 GB Datentransfervolumen/Monat* (fair use)
bis zu 1536/128 kbps Down-/Uploadvolumen
10 MB Webspace (www.ktl.at/name)
5
e-mail Adressen (unter name@ktl.at)

29,90
monatlich

Kabel-Super-Plus
Superschnell - speziell für Multiuser
15 GB Datentransfervolumen/Monat* (fair use)
bis zu 1536/512 kbps Down-/Uploadvolumen
10 MB Webspace (www.ktl.at/name)
10
e-mail Adressen (unter name@ktl.at)

39,90
monatlich

Für Business-Kunden
spezielle Vereinbarungen möglich

 

Alle Preise inkl. 20 % MWSt
Tarife gültig ab 21. Februar 2004 - Preis- und Leistungsänderungen sowie Druckfehler vorbehalten.
Das Kabelmodem, eventuelle Funk-Antenne, Montagezubehör, sowie die Installation und PC-Konfiguration ist in den Entgelten nicht inkludiert.
Voraussetzung für alle KTL-Produkte ist ein Kabelanschluss in Laa/Thaya
* Preis für zusätzliches Datenvolumen: pro konsumierte 1.000 MB werden € 40,-- in Rechnung gestellt.
+ Werte gelten von der Teilnehmerschnittstelle zu einem beliebigen Punkt innerhalb des KTL-Backbones.
++ Einmaliges Entgelt deckt Kosten für Kunden-Workgroupbridge, Richtantenne, Montagezubehör, sowie die Montage.
+++ Im Mittel gelten: Werte innerhalb der Supportzeiten; Fehlererkennung innerhalb 30 Minuten; Fehlereingrenzung innerhalb einer Stunde;
Fehlerbehebung per Fernentstörung innerhalb drei Stunden, per Behebung vor Ort innerhalb fünf Stunden, ab Fehlereingrenzung.

Die monatliche Gebühr ist im voraus fällig und ausschließlich mit Bankeinzug zu bezahlen.
 

 

Richtlinien für eine faire Nutzung (Fair Use Policy)
User dürfen nicht durch unmäßigen Gebrauch andere User beeinträchtigen, hindern oder einschränken, ebenso dürfen Sie dem Netz selbst keine allzu große Belastung zukommen lassen. Weiters müssen User darauf achten, dass sie mit ihren Aktivitäten Netzwerkdienste, das Backbone und die Schnittstellen von KTL nicht unterbrechen oder behindern.
Die Produkte von KTL setzen durch ihr attraktives Preis-Leistungsverhältnis eine "faire" Nutzung des Transfervolumens durch den einzelnen Teilnehmer voraus, um die gleiche Qualität für alle Kunden gewährleisten zu können. Nach dem "Fair Use" Prinzip ist die Onlinezeit dafür unbegrenzt.
Das Transfervolumen wird pro Monat nach dem jeweiligen Tarifmodell festgesetzt. Bei Kunden, die dieses Transfervolumen, welches prozentuell auf 30 bzw. 31 Tage (bezieht sich auf das jeweilige Monat) aufgeteilt wird, überschreiten, wird die Übertragungsgeschwindigkeit gesenkt.
Der über die inkludierte Datenmenge hinausgehende Mehrverbrauch wird mit € 0,04/MB verrechnet.

 

Als Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs.1 EStG 88 sind absetzbar: (Quelle: help.gv.at)
Ausgaben für die erstmalige Herstellung eines Internetzuganges mittels Breitbandtechnik bis zu einem Betrag von maximal 50 € und die laufenden Grundentgelte bis zu einem Betrag von maximal 40 € monatlich.
Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von mindestens 256 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist.
Voraussetzung ist, dass die erstmalige Herstellung des Internetzuganges nach dem 30.April 2003 erfolgt und die Ausgaben vor dem Jänner 2005 anfallen. Nicht anzuwenden sind § 18 Abs.2 und 3 mit Ausnahme des § 18 Abs.3 Z.L
Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) haben Sie fünf Jahre Zeit (z.B. kann der Antrag für 2004 bis Ende Dezember 2009 gestellt werden).
Die benötigten Formulare finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter http://www.bmf.gv.at/formulare